Targan Rechtsberatung - Steuerberatung - Prozessführung
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Hotel- und Gastgewerbe

Wir beraten Leistungserbringer im Beherbergungs- und Gaststättenwesen. Immer neue gesetzliche Rahmenvorgaben und die gegenwärtige Marktentwicklung zwingen Ihnen als Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität ab. Wir sind hier mit unseren interprofessionellen Dienstleistungen für Sie da.

Restaurants

Als Inhaber eines Restaurants müssen Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen Berufausübung vielen steuer-/rechtlichen Fragen widmen. Mit einer persönlichen und verlässlichen Mandatsführung können wir Sie spürbar von diesen Aufgaben entlasten. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten liegen dabei im Bereich des Steuerrechts (Finanz- und Lohnbuchführung, Erstellung von steuerlichen Abschlüssen, Anfertigung von Steuererklärungen, ertrag- und umsatzsteuerliche Gestaltungsberatung) sowie der gestaltenden Steuer- und Rechtsberatung (Existenzgründung/Erwerb, Übertragungen, Nachfolgeregelungen, besondere Gesellschaftsformen und Kooperationen).

Hotels

Sie erwartet als Inhaber eines Hotels täglich ein umfassendes Aufgabenfeld, das hohe Anforderungen an Ihre Fachkompetenz und Ihre Einsatzbereitschaft stellt. Nur wenn Sie auch betriebs- und steuerrechtliche Fachkompetenz an Ihrer Seite wissen, können Sie sich auf Ihre ursächlichen Aufgaben konzentrieren. Wir bieten Ihnen hier das gesamte Leistungsspektrum einer mittelständischen Kanzlei.

Alten(wohn-/pflege-)heime

Zu unserem Mandantenstamm im Branchenbereich Beherbergungsswesen zählen private, staatliche und freigemeinnützige Träger, die sich der Fremdversorgung im Alter widmen. Wir übernehmen für sie nicht nur steuerrechtliche Aufgaben [z. B. Buchführung und Abschlusserstellung nach der Pflegebuchführungs-Verordnung, Erstellung von Anlagen- und Fördernachweisen] sondern unterstützen sie aktiv mit unseren gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Kompetenzen in ihrem Tagesgeschäft und bei Restrukturierungsprozessen.