Targan Rechtsberatung - Steuerberatung - Prozessführung
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Recht

Im Tätigkeitsfeld Recht übernehmen wir alle Dienstleistungen einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Dazu gehören die detaillierte Planung und Begleitung von Projekten und Transaktionen ebenso wie die umfassende Betreuung in allen Fragen des täglichen Rechtsverkehrs. Wir vertreten unsere Mandanten vor Gerichten und in behördlichen Verfahren. Rechtliche Vertretungsaufgaben, wie etwa die Testamentsvollstreckung und die Treuhandtätigkeit, runden unser Leistungsprofil ab.

1. Für Unternehmen und Unternehmer werden wir vornehmlich tätig in unseren Kerngebieten:

und den Fachgebieten der von uns vorwiegend beratenen Branchen: Filmwirtschaft, Hotel- und Gastgewerbe und Immobilienwirtschaft.

2. Auch als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Arbeitnehmer sind Sie gut bei uns aufgehoben. Wir beraten Sie fachkundig in den (steuer-)rechtlichen Fragen ihrer beruflichen Tätigkeit.

3. Selbstverständlich sind wir für Sie auch in Ihren privaten Rechtsangelegenheiten da. Der Fokus liegt hier, neben der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, auf der erb- und schenkungsrechtlichen Beratung.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer zu allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unter anderem unterstützen wir sie bei Neugründungen, der Begutachtung gesellschaftsrechtlicher Spezialfragen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen aller Art. Existenzgründer und Start-Up-Firmen (Neue Medien und Technologien wie auch klassische Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe) erhalten bei uns eine maßgeschneiderte Beratung. Gemeinsam klären wir die für das jeweilige Projekt zweckmäßige Rechts- und Tätigkeitsform, entwickeln mit Ihnen Businesspläne für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Begleitung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen- oder Unternehmensteilen. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten die erforderlichen Verfahrensschritte (Unternehmensexposé, Vertraulichkeitsvereinbarung, letter of intent, Option/Vorvertrag bis zum endgültigen Vertragswerk), führen Due-Diligence-Prüfungen (alle Bereiche Recht und Steuern) durch. Sämtliche Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen werden in der Kanzlei bearbeitet..

Insbesondere für den Mittelstand sind wir häufig in Dauerberatung tätig. Sämtliche relevanten Maßnahmen, wie zum Beispiel Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen werden von uns vorbereitet und in ihrer Durchführung in enger Abstimmung mit dem Mandanten begleitet.

Bei Konfliktfällen im Gesellschafterkreis stehen wir unseren Mandanten ebenfalls beratend zur Seite. Die erfolgreiche Überführung des Unternehmens in die nächste Generation ist für uns ein wesentliches Beratungsanliegen. Schließlich unterstützen wir Geschäftführer, Vorstände und Aufsichtsräte in ihrem unternehmerischen Wirken und beraten Führungskräfte in ihren individuellen beruflichen Belangen (haftungs- und anstellungsrechtliche Fragestellungen).

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber aus dem privaten und öffentlichen Sektor zu allen Aspekten des Arbeitsrechts.

Wir haben Erfahrungen aus vielfältigen Projekten beim Aushandeln, der Auslegung und der betrieblichen Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen. Unsere Mandanten können wir so mit der nötigen Umsicht und Fachkenntnis begleiten.

Zu sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts sind wir Ihr kompetenter und praxiserfahrener Ansprechpartner. Wir gestalten Vereinbarungen und handeln diese mit Betriebs-/Personalräten aus. Wir beraten zu mitbestimmungsrechtlichen Fragen und begleiten Arbeitgeber bei Sanierungs-, Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Ausgliederung von Betriebsteilen, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Betriebs(teil)stilllegungen). Und wir sind in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren für Arbeitgeber tätig.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts bieten wir unseren Klienten unkomplizierte und praxisnahe Unterstützung im arbeitsrechtlichen Alltag. Wir entwerfen Verträge für alle denkbaren Arbeitssituationen, beraten in den Fragen der Vertragsdurchführung und bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen. Die Vertretung vor den Arbeitsgerichten gehört natürlich auch dazu.

Gewerblicher Rechtsschutz

Wir begleiten unsere Mandanten in den vielfältigen Facetten des gewerblichen Rechtsschutzes, um deren geistiges Eigentum langfristig zu schützen und ökonomisch zu verwerten.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst unter anderem das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Designrecht und Patent- und Gebrauchsmusterrecht, aber greift auch in das Urheberrecht über. So unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei nationalen und europäischen Schutzrechtsanmeldungen sowie der Schutzrechtsverwaltung, der nachhaltigen Durchsetzung von Schutzrechten und des geistigen Eigentums als auch bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen.

Wir beziehen die steuerlichen Probleme der gewerblichen Schutzrechte in unsere Überlegungen ein.

Immobilienrecht einschließlich Zwangsvollstreckung

Wir übernehmen für unsere Mandanten das gesamte Forderungsmanagement einschließlich der gegebenenfalls notwendigen gerichtlichen Durchsetzung und zwangsweisen Forderungsrealisierung. Die Auslagerung des Forderungsmanagement ermöglicht unseren Mandanten die Konzentration auf ihr eigentliches Kerngeschäft und verhindert, dass deren Liquidität durch finanzschwache Geschäftspartner entzogen wird, die ansonsten anderweitig kompensiert werden müsste.

Wir ziehen die offenen Forderungen unserer Mandanten konsequent ein. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles gehen wir strategisch vor und bedienen uns hierbei aus dem gesamten Spektrum der zur Verfügung stehenden Maßnahmen:

  • Außergerichtlicher Forderungseinzug bis zur gerichtlichen Titulierung;
  • Zwangsweise Durchsetzung von titulierten Forderungen einschließlich der Pfändung und Einziehung aller Forderungen des Schuldners (Banken, Arbeitgeber, Geschäftspartner);
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung);
  • Eintragung von Zwangshypotheken in das Grundvermögen sowie die Einleitung oder Durchführung der Zwangsverwaltung;
  • Verwertung von Immobilien im Rahmen der Zwangs- oder Teilungsversteigerung;
  • Abwehr von Vollstreckungsvereitelungsversuchen;
  • Langfristige Überwachung von titulierten Forderungen.

Steuerstrafrecht

Im Grenzbereich zwischen Recht und Steuern steht das Steuerstrafrecht. Steuerstrafrecht wird über das Steuerrecht geführt, im Unternehmen über die Buchführung, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen. Europäische Besonderheiten sind zu beachten. Unerlässlich sind daher profunde Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich. Wir verfügen über ein kompetentes Team.

  • Wir bieten Soforthilfe bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung und Strafverfolgung im steuerlichen unternehmerischen Bereich.
  • Wir übernehmen die steuerstrafrechtliche Vertretung und Verteidigung vor Gerichten und Finanzbehörden.
  • Wir vertreten bei Außenprüfungen/Steuerfahndungsprüfungen auch im internationalen Bereich.

Wir arbeiten in diesem Bereich gerne mit ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen.